Maat-ka-Ra Hatschepsut

last update: 31.05.2008

Geschichte der Gottesweiber in der 18. Dynastie

 

Gottesgemahlin = Gottesweib
(Hmt nTr)
Gottesanbeterin
(DwAt-nTr)
Gotteshand
(Drt nTr)

Sander-Hansen hat 1940 eine Geschichte der Institution der "Gottesweiber des Amun" vorgestellt und diese seinerzeit in zwei Perioden unterteilt (1. Periode: 18. Dynastie bis zur Einführung des Titels der "Gottesverehrerin des Amun" ("DwAt-nTr nt Jmn") in der 20. Dynastie, 2. Periode: alle späteren Gottesweiber).
Graefe hat dann 1981 eine weitere "Untersuchung zur Verwaltung und Geschichte der Institution der Gottesgemahlin des Amun vom Beginn des Neuen Reiches bis zur Spätzeit" vorgelegt, die die neueren Erkenntnisse seit Sander-Hansen berücksichtigt. Ausgehend von neuem Material differenziert Graefe die Geschichte der Institution der "Gottesweiber des Amun" in insgesamt 4 Abschnitte.

Beide Publikationen liefern jedoch keine Informationen über die Zeit vor der 18. Dynastie.


Vor der 18. Dynastie sollen laut LÄ (Bd. II, 802) bereits zwei "Gottesgemahlinnen" existiert haben. Danach trugen eine Imertnebes und eine Neferu entsprechende Titel.

Imertnebes (= Jj-mrt-nb.s; siehe die links abgebildete Statue D127 aus Holz; Herkunft unbekannt, heute in Leiden, die nach Porter&Moss VIII.1 möglicherweise aus dem Theben des MR -12. Dynastie ? - stammt) werden die Titel "Gotteshand des Amun und Gottesweib des Amun") zugeordnet.

Neferu (= Nofru) soll ebenfalls diesen Titel getragen haben (nach Newberry, 1901). Für die Dynastien 11 bis 14 listet Troy (1986) mehrere Trägerinnen des Namens Neferu (I. - VI.) auf, von denen allerdings nach ihren Angaben keine den Titel einer "Gottesgemahlin" führte.

Die "Gottesweiber des Amun" gibt es somit wahrscheinlich schon lange vor der 18. Dynastie und gehen vermutlich auf die sehr alte Vorstellung der Gottessohnschaft des Pharao zurück. Diese seit der 4. Dynastie nachweisbare Vorstellung, formuliert im Königstitel "Sohn des Ra (Sa Ra)", geht davon aus, dass Gott (im Alten Reich Ra, im Neuen Reich dann Amun) in Gestalt des herrschenden Pharao mit der "Gottes- und Königsgemahlin" den - göttlichen - Erben und Thronfolger zeugt.

Die "Gottesgemahlin des Amun" übernimmt gleichzeitig als "Königsgemahlin" des aktuellen Herrschers die irdische Rolle der Mut, der Gemahlin des Amun im Horizont der Götter. Hier dürften folglich klare Verbindungen zum Geburtsmythos der ägyptischen Könige zu ziehen sein.


Links: Ah-hotep

Rechts: Ahmose-Nefertari

Aus der Übergangszeit von der 17. zur 18. Dynastie weisen Sander-Hansen (1940) und Troy (1986) Ah-hotep I. (siehe Statue oben links, aus Theben-West, heute in Paris) als erste Trägerin des Titels "Hmt nTr n Jmn" aus. Ah-hotep I. ist die Tochter von Senachtenre und Teti-Scheri, Gemahlin des Seqenenre Tao, Mutter des Ah-mose, der Ah-mose-Nefertari (siehe Statue oben rechts, heute im Louvre) und weiterer Töchter, Großmutter des Amen-hotep I.
Die Zuordnung der Ah-hotep I. zu den "Gottesweibern" ist nicht ganz unumstritten. Während Sander-Hansen noch darauf hinweist, dass der Titel für Ah-hotep I. nur posthum aus der Zeit von Thutmosis I. belegt ist, führt Troy bereits drei Belegstellen an: eine Stele eines Mannes aus Edfu (CG 34009; Urk. IV, 29ff), einer Libationsszene im Grabe des Amenemopet (TT A18, ramessidisch); und zwei Särgen aus der Priester-Cachette in Deir el-Bahari (Cairo 6137-8, Cairo 6156-7) mit Bezug zum Kult der Ahhotep.
Dennoch schließen sie einige Autoren aus der Reihe der "Gottesweiber" aus.
 
Ihre Tochter Ah-mose-Nefertari wird in der Regel - d.h. je nachdem, ob der jeweilige Autor die Belege für Ah-hotep I. akzeptiert oder nicht, - als 1. oder 2. Trägerin dieses Titels aufgeführt. Sie ist die Gemahlin des Ah-mose, Mutter des Amen-hotep I. und diverser Töchter (Sat-Amun, Merit-Amun I. (= Ah-mose-Merit-Amun I.) und möglicherweise der Sat-Kamose, die alle ebenfalls das Amt innehatten).
 
Möglicherweise ist auch diese Reihenfolge nicht zutreffend. Vandersleyen hat 1977 eine Stele des Kestner-Museums, Hannover, publiziert (zitiert nach Graefe, 1981), die hinter dem Pharao Ah-mose, der vor Amun-Ra Brot opfert, die "Königstochter und Gottesgemahlin" Sat-Amun zeigt. Die Stele ist auf das Jahr 18 des Ah-mose datiert. Vandersleyen kommt nach ausführlicher Diskussion zu dem Schluss, Sat-Amun könne nicht die älteste Tochter der Ah-mose-Nefertari sein, sondern eher eine Tochter des Kamose - demnach würde Sat-Amun in der Reihenfolge des "Gottesweiber" neben - oder sogar vor - Ah-mose-Nefertari rücken.

Die folgenden drei "Gottesgemahlinnen" waren Sat-Amun, Merit-Amun I. und Sat-Kamose.
Links das Oberteil der Statue, deren 2 Teile Belzoni in Karnak in der Nähe des 8. Pylon gefunden hat, das Unterteil befindet in sich heute noch in Karnak vor dem 8. Pylon, neben einer Statue der Hatschepsut, die von Thutmosis III. zu Amenhotep I. umgewidmet wurde, das Oberteil im Britischen Museum (=BM), London. 1970 wurde entdeckt, dass die beiden Teile zusammengehören. Die Inschriften auf dem Unterteil nennen nach Angaben des BM sowohl den Namen der Merit-Amun I. als den ihrer Schwester Sat-Amun. Die Inschriften sind jedoch in der Amarna-Zeit zerstört worden und kaum zu entziffern. Möglicherweise stellt diese Statue auch die Mutter des Amenhotep I. dar, Ahmose-Nefertari.

Merit-Amun I. und Sat-Kamose waren auch Gemahlinnen ihre Bruders Amen-hotep I. Die Tatsache, dass Sat-Amun nicht als Gemahlin des Amen-hotep I. belegt ist, könnte darauf hindeuten, dass sie vor einer Eheschließung verstorben ist, oder, dass sie - siehe Vandersleyen - nicht die älteste Tochter der Ah-mose-Nefertari und damit eine Generation früher einzuordnen ist.


Einschließlich der Ah-hotep I. stammten die "Gottesgemahlinnen" der frühen 18. Dynastie, Ah-mose-Nefertari, Sat-Amun, Merit-Amun I. und Sat-Kamose, alle aus dem Haus der Ahmosiden und trugen, mit Ausnahme der Sat-Kamose, neben dem Titel der "Gottesgemahlinnen" noch den Titel einer "Königstochter" ("sat nesu") und den einer "Königsschwester" ("senet nesu"). Für Sat-Kamose ist der Titel einer "Königsschwester" nicht belegt.


Offensichtlich war das Amt der "Gottesgemahlin" unter den Ahmosiden Königstöchtern und -schwestern vorbehalten. Die jeweils älteste Königstochter, ggf. wenn keine Töchter vorhanden waren, auch die ranghöchste Königsschwester, wurde noch zu Lebzeiten ihrer Mutter, der amtierenden "Gottesgemahlin" in das Amt eingeführt und damit auch zur zukünftigen Gemahlin ihres Bruders oder Halbbruders bestimmt. Diese sicherten dann durch Heirat mit ihrem Bruder oder Halbbruder dessen Legitimation als neuem Herrscher.

Die Institution der "Gottesgemahlin" wird somit von Grimm und Schoske (1999) als eine Art Ergänzung zu der Göttlichen Legitimation interpretiert, die möglicherweise dem ahmosidischen Haus den Thronanspruch sichern sollte.

In ihrer Dissertation weist Schmitz (1976) darauf hin, dass der Titel der "Gottesgemahlin" (Hmt nTr) zu Beginn der 18. Dynastie den älteren Titel einer "ältesten" Königstochter "sA.t-njsw.t-wr.t" - der bisher offensichtlich die Hauptprinzessin (Erbprinzessin) bezeichnete, die als Königin vorgesehen war - vorübergehend verdrängt. Um die Zeit Thutmosis IV. und Amenhotep III. wird der alte Titel aber wieder eingeführt.

Der Ansicht, dass die Hauptprinzessin (Erbprinzessin) als "Gottesgemahlin" eingeführt und damit zur Gemahlin des zukünftigen Pharao bestimmt worden sei, widerspricht Graefe (1981) entschieden. Er verweist mit Nachdruck darauf, dass das Amt vererbt worden ist (wobei die direkte Vererbungslinie bereits sehr früh - nach der Merit-Amun I. - abbricht - s. unten).


Die erste "Gottesgemahlin" aus dem Hause der Thutmosiden war Hatschepsut, die außerdem nach Troy (1986) auch noch den Titel einer "Gotteshand" führte. Sie war zwar "Königstochter" und "Königsschwester", eine Verwandtschaft mit früheren Amtsinhaberinnen lässt sich aber nicht belegen. Die Vererbung des Titels einer "Gottesgemahlin" kann somit im Falle der Hatschepsut nicht über die mütterliche Linie erfolgt sein, denn für Ah-mose, ihre Mutter, ist der Titel einer "Gottesgemahlin" nicht belegt.

Bezüglich Hatschepsut ergibt sich daher zwingend die Annahme, dass sie, da sie nicht Tochter einer "Gottesgemahlin" war, in das Amt eingesetzt worden sein muss! Die letzte lebende "Gottesgemahlin" - Ahmose-Nefertari, die möglicherweise ihre Großmutter gewesen sein könnte,  - könnte Hatschepsut "adoptiert" und in das vakante Amt einer "Gottesgemahlin" eingesetzt haben. 


So wie die vorangegangenen "Gottesgemahlinnen" das Amt auf ihre mutmaßlichen Töchter übertragen haben, so vererbte Hatschepsut dieses Amt noch zu Lebzeiten - wahrscheinlich anlässlich ihrer Thronbesteigung - an ihre eigene Tochter Neferu-Ra.

Diese wäre damit gleichzeitig - nach der Ansicht von Grimm und Schoske (1999) - zur zukünftigen "Königsgemahlin" des Thutmosis III. bestimmt worden.


Für den Rest der 18. Dynastie listen Sander-Hansen und Troy folgende Trägerinnen des Titels einer "Gottesgemahlin" auf:

- Isis, Gemahlin Thutmosis II. und Mutter Thutmosis III., allerdings ist der Titel hier lediglich auf einem Relieffragment aus dem Tempel Thutmosis III. in Theben-West belegt. Thutmosis III. dürfte ihr diesen Titel wohl posthum verliehen haben, zu Lebzeiten hat sie den Titel nicht geführt.

- SatJah (ZAt-JaH), Tochter des Ahmose Pen-nechbet und dessen Gattin Ipu, die Amme des Thutmosis III. war, SatJah war wohl die erste Gemahlin Thutmosis III.; wie sie an diesen Titel gekommen ist, ist ebenso unklar wie bei:

- Merit-Ra-Hatschepsut, Gemahlin Thutmosis III., Mutter des Amenhotep II., die außerdem auch den Titel einer "Gotteshand" führte.
Nach Graefe (1981) kann die Weitergabe des Titels der "Gottesgemahlin" auch nicht - ausschließlich - über die weibliche Linie erfolgt sein. Er verweist hierzu auf Huy, eine der drei nicht-königlichen "Gottesverehrerinnen" der 18. Dynastie. Huy bezeichnet sich als Mutter einer "Gottesgemahlin", dabei war sie selber weder "Gottesgemahlin" noch Schwester oder Tante eines Pharao. Ihre Tochter ist wahrscheinlich die hier aufgeführte Merit-Ra-Hatschepsut. Diese könnte den Titel daher nur durch eine "Adoption" - z.B. durch Hatschepsut nach dem Tode der Neferu-Ra - erlangt haben, oder ihr Vater, der Gemahl der Huy, war ein Bruder des Thutmosis II.


- Merit-Amun II., Tochter des Thutmosis III. und der Merit-Ra-Hatschepsut, Schwester des Amenhotep II., trägt danach sowohl den Titel einer "Gottesgemahlin" als auch den einer "Gotteshand". Sie dürfte den Titel wohl von ihrer Mutter übernommen haben.

- Tiaa, Gattin des Amenhotep II. und Mutter des Thutmosis IV., sie führt nach Troy den Titel einer "Gottesgemahlin" und nach dem LÄ (Bd. VI, 554) auch den einer "Gotteshand". Tiaa führte weder den Titel einer "Königstochter" noch den einer "Königsschwester", d.h. auch sie hat den Titel nicht über die weibliche Linie geerbt.

- Mutemwia, Gemahlin des Thutmosis IV. und Mutter des Amenhotep III. wird von Sander-Hansen ebenfalls als "Gottesgemahlin" aufgeführt, nicht mehr jedoch von Troy und Graefe.
Nach dem LÄ (Bd. IV, 252) beruht die Zuweisung des Titels einer "Gottesgemahlin", als die sie im "Geburtszyklus" im Luxor-Tempel eindeutig dargestellt ist, auf einem unsicheren Beleg aus Dendera (auf einer Kolossalstatue ist der Name verstümmelt - nur "Mwt..." ist - erhalten, die Statue könnte daher auch eine spätere "Gottesgemahlin" aus den Anfängen der 19. Dyn. darstellen). Entsprechend scheidet sie nach Graefe damit als "Gottesgemahlin" aus.
Die Liste der "Gottesgemahlinnen" der 18. Dynastie endet damit nach dem aktuellen Stand der Forschung mit Tiaa. Das Amt könnte nach der Tiaa entweder an eine Seitenlinie der königlichen Familie vererbt worden sein (was die Chancen der Überlieferung durch entsprechende Denkmäler deutlich mindert) oder es war für die folgende Zeit der Dynastie in der königlichen Familie sogar erloschen (d.h. es gab keine königliche Titelinhaberin mehr, während das Priesteramt selbst möglicherweise erhalten geblieben ist - wofür zwei Reliefs im Luxor-Tempel sprechen, die König Amenhotep III. in Begleitung von Priesterinnen zeigen, die als "Gottesgemahlin" dargestellt sind).



Funktionen des Gottesweibes

Über die alltäglichen religiösen Pflichten und Funktionen einer "Gottesgemahlin" ist ziemlich wenig bekannt, obwohl der Titel aufgrund der wachsenden Bedeutung des Amun-Kultes sicherlich eine erhebliche Aufwertung der Königin darstellt. Die Stellung der "Gottesgemahlin" war neben der Übernahme von religiösen Pflichten offensichtlich auch mit der Übertragung von zahlreichen Landgütern samt Verwaltungsapparat verbunden. Somit dürfte dieses Amt der Königsfamilie auch eine gewisse Kontrolle über die Priesterschaft des Amun ermöglicht haben.

Bezüglich der kultischen Handlungen kennen wir nur einige Darstellungen. Offensichtlich bestand zu allen Zeiten eine wesentliche Aufgabe des Gottesgemahlin (der Gottesweiber) darin, das Sistrum vor dem Gottesbild des Amun zu bewegen.
Ah-mose-Nefertari wurde dabei wohl zu einem historischen Vorbild, denn noch zu Zeiten des Ramses II. und des Ramses III. wird sie bei der Handhabung des Sistrums vor Amun dargestellt. Nach den Darstellungen der Ah-mose-Nefertari nimmt die Gottesgemahlin, das Sistrum handhabend, an den täglich vom König durchzuführenden Kulthandlungen teil.
Nach Sander-Hansen (1940) handelt es sich bei der Tätigkeit der Gottesgemahlin somit wohl eher um ein fiktives Priesteramt. Dafür spricht auch die Darstellung namentlich nicht genannter Gottesgemahlinnen im Luxor-Tempel (siehe oben), die darauf hinweisen, dass die kultischen Aufgaben, auch von Stellvertreterinnen übernommen werden können - bei den dort abgebildeten Gottesgemahlinnen handelt es sich nicht um die Gemahlin des Amenhotep III., Tiye.
In den Darstellungen im Luxor-Tempel bedienen die Gottesgemahlinnen nicht das Sistrum, sondern sind ganz offensichtlich in besonderen Funktionen festgehalten - bei einer handelt es sich um kleinere Opferdarbietungen, die sonst vom König durchgeführt werden.

Oben eine unbekannte "Gottesgemahlin" (links; die Zeichen für Hmt nTr erkennt man direkt zwischen ihrem Gesicht und ihrem Arm) folgt einem Priester (rechts), beide begleiten König Amenhotep III. (siehe Kartusche links). Wie die Zeichen Drt nTr für ihren Beinen zeigen, trägt sie ebenfalls den Titel "Gotteshand"

Amtssitz

Ob die Gottesgemahlinnen der 18. Dynastie einen eigenen Amtssitz hatten und wenn ja, wo der sich befand, ist ebenso wenig bekannt. Viel später gab es nach Herodot (zitiert nach Sander-Hansen, S. 31) im Tempel des Amun-Zeus einen Raum oder ein Gemach, welches der "Pallakide" des Gottes vorbehalten war. Bei der von Herodot erwähnten "Pallakide" handelt es sich jedoch wohl um eher um ein Mitglied (möglicherweise um die Leiterin) der "göttlichen Konkubinen" oder des "Gottesharims" (bekannt seit der 6. Dyn.) - beide sind nach dem LÄ (Bd. II., 815) von der Gottesgemahlin zu unterscheiden. Darüber hinaus ist auch unklar, ob das Amt überhaupt einen Amtssitz zur Ausübung der Funktion und der Verwaltung der zahlreichen zugeordneten Domänen mit Felder, Speicher, Werkstätten etc. erforderte.

Nach Sander-Hansen spricht zumindest nichts während der ersten Periode, in der die Gottesgemahlinnen noch Mitglieder des königlichen Hauses waren, für einen eigenen Wohnsitz im Tempelbezirk des Amun. Es ist aber wohl anzunehmen, dass die Kultfunktionen im Tempel des Amun beheimatet waren - so wird Ah-mose-Nefertari einmal als "schön im Sistrumhause" bezeichnet, was, angesichts der oben erwähnten Tätigkeit des "Bedienen des Sistrums" vor dem Abbild des Amun, wohl auf das "Sistrumhaus" als Ort der Kulthandlungen hinweist. Der Titel der Ah-mose-Nefertari "Gottesgemahlin im Hause des Amun (Hmt nTrm pr Jmn)" muss ja nicht bedeuten, dass sie dort ihren Wohnsitz hatte.

Für die Spätzeit ist zumindest nach Einführung des Titels einer "Gottesanbeterin (DwAt-nTr)", was wohl auch mit Änderungen in der Funktion und in der Administration einherging, ein Amtssitz belegt. Das "Haus der Gottesanbeterin ("Hwt-dwAt-nTr)" ist dabei sowohl die Bezeichnung für die Körperschaft, die die kultischen Funktionen wahrnimmt, als auch für die "Domäne der Gottesanbeterin".


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